Seit dem 01.08.2007 wählt jede öffentliche Schule in Niedersachsen einen Schulvorstand.
Ziel des Schulvorstands ist es, die Qualitätsentwicklung der Arbeit in der Schule zu gestalten. Der Schulleiter informiert den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und berücksichtigt hierbei insbesondere die Umsetzung des Schulprogramms und der geplanten Verbesserungsmaßnahmen.
Die Zusammensetzung des Schulvorstands an der Ludwig-Erhard-Schule sieht derzeit wie folgt aus:
Schulvorstandsmitglieder | 13 | |
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Schulleiter und weitere Mitglieder der erweiterten Schulleitung | 4 | Herr OStD Wutke Frau StD'in Burgdorf Herr StD Bohmfalk Herr StD Richters-Rosenzweig |
Vertreter/-innen der Lehrkräfte und Mitarbeiter/-innen | 3 | Frau StR'in Viktoria Arndt Herr StR Steffan Okon Herr StR Jens Heidelberg |
Vertreter/-innen der Schülerinnen und Schüler | 3 | Herr Salem Sumiri, BGW 23.2 Frau Sabrina Barkowski, MF 24.1 Herr Yannick Heise, KE 23.1 |
Vertreter/-in der Erziehungsberechtigten | 1 | Herr Ingo Möllmann |
Vertreter/-innen der von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen | 2 | Frau Kristina Ens, IHK Braunschweig |
Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstands sind im Niedersächsischen Schulgesetz regelt §38a NSchG in der Fassung vom 3. März 1998, letzte Änderung vom 17.07.2012
Der Personalrat vertritt die Interessen der Lehrkräfte an der LES Salzgitter. Bei seinen Aufgaben arbeitet der Personalrat vertrauensvoll mit der Schulleitung zusammen, um vor allem in Personalangelegenheiten eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden.
Wir unterstützen Kolleginnen und Kollegen, haben beratende Funktion bei Einstellungen, Beförderungen, beruflichem Wiedereingliederungsmanagement und beruflichen Veränderungen.
Ein Mitglied des Personalrats nimmt an den regelmäßigen Sitzungen der Schulleitungsrunde teil.
Falls Sie einmal Fragen oder Probleme haben sollten, können Sie sich jederzeit (in den Pausen oder nach dem Unterricht) an uns wenden.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz
Da die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland noch immer keine Realität ist, sind nach dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz im Öffentlichen Dienst Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt. Es sind z. B. wesentlich mehr Männer in den höheren Gehaltsstufen als Frauen. Ebenso wird die Familienarbeit mit der Kinderbetreuung hauptsächlich von Frauen geleistet.
Wir sind als Gleichstellungsbeauftragte und Vertreterin für 4 Jahre von der Schulleitung bestellt und arbeiten unabhängig. Bisher können ausschließlich Frauen dieses Amt ausüben.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht im Vordergrund. Wir sind für Frauen und Männer Ansprechpartnerinnen für alle Aspekte der Gleichstellung.
Zu unseren Aufgaben gehört die Teilnahme an Einstellungsgesprächen und an Schulleitungssitzungen.
Wir werden beteiligt bei Beförderungen, Arbeitszeitregelungen, Teilzeitregelungen, Versetzungen und Abordnungen, Ausschreibungen und dem Gleichstellungsplan.
Wir bieten Hilfe bei Fragen zur Benachteiligung wegen des Geschlechts und bei sexueller Belästigung und stehen für Gespräche zur Verfügung.
SV-Sprecher | Herr Salem Sumiri, BGW 23.2 |
Stellv. SV-Sprecherin | Frau Nour Elhouda Ben Dhiaef, BGW 22.4 |
Vertreterin für den Stadtschülerrat | Frau Haya Yassin, BGG 22.1 |
Stellvertreterin für den Stadtschülerrat | Frau Nour Elhouda Ben Dhiaef, BGW 22.4 |
Schulelternrat | Vorsitzender: Herr Ingo Möllmann Stellvertreter: Herr Maik Begoin |
Stadtelternrat | Vertreter der Elternschaft: Herr Ingo Möllmann Stellvertreter: Herr Maik Begoin |
Elternvertreter für die Gesamtkonferenz | Vertreter der Elternschaft: Herr Ingo Möllmann, Herr Maik Begoin |
Elternvertreter im Schulvorstand | Vertreter der Elternschaft: Herr Ingo Möllmann Stellvertreter: Herr Maik Begoin |