Schulvorstand

Seit dem 01.08.2007 wählt jede öffentliche Schule in Niedersachsen einen Schulvorstand.

Ziel des Schulvorstands ist es, die Qualitätsentwicklung der Arbeit in der Schule zu gestalten. Der Schulleiter informiert den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und berücksichtigt hierbei insbesondere die Umsetzung des Schulprogramms und der geplanten Verbesserungsmaßnahmen.

Die Zusammensetzung des Schulvorstands an der Ludwig-Erhard-Schule sieht derzeit wie folgt aus:

Schulvorstandsmitglieder 13
Schulleiter und weitere Mitglieder der erweiterten Schulleitung 4 Herr OStD Wutke
Frau StD'in Burgdorf
Herr StD Bohmfalk
Herr StD Richters-Rosenzweig
Vertreter/-innen der Lehrkräfte und Mitarbeiter/-innen 3 Frau StR'in Viktoria Arndt
Herr StR Steffan Okon
Herr StR Jens Heidelberg
Vertreter/-innen der Schülerinnen und Schüler 3 Herr Salem Sumiri, BGW 23.2
Frau Sabrina Barkowski, MF 24.1
Herr Yannick Heise, KE 23.1
Vertreter/-in der Erziehungsberechtigten 1 Herr Ingo Möllmann
Vertreter/-innen der von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen 2 Frau Kristina Ens, IHK Braunschweig

Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstands sind im Niedersächsischen Schulgesetz regelt §38a NSchG in der Fassung vom 3. März 1998, letzte Änderung vom 17.07.2012

  1. Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
  2. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.
  3. Der Schulvorstand entscheidet über
    1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
    2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
    3. die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 4),
    4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
    5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
    6. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
    7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
    8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
    9. die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
    10. die Ausgestaltung der Stundentafel,
    11. Schulpartnerschaften,
    12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
    13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
    14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie
    15. Grundsätze für
      1. die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
      2. die Durchführung von Projektwochen,
      3. die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
      4. die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
  4. Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

 

Personalrat


v. l.: Herr Neubauer, Frau Reichelt, Herr Lange, Herr Kaiser (Foto folgt)

Der Personalrat vertritt die Interessen der Lehrkräfte an der LES Salzgitter. Bei seinen Aufgaben arbeitet der Personalrat vertrauensvoll mit der Schulleitung zusammen, um vor allem in Personalangelegenheiten eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Wir unterstützen Kolleginnen und Kollegen, haben beratende Funktion bei Einstellungen, Beförderungen, beruflichem Wiedereingliederungsmanagement und beruflichen Veränderungen.

Ein Mitglied des Personalrats nimmt an den regelmäßigen Sitzungen der Schulleitungsrunde teil.

Falls Sie einmal Fragen oder Probleme haben sollten, können Sie sich jederzeit (in den Pausen oder nach dem Unterricht) an uns wenden.


 

Gleichstellungsbeauftragte

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz

Unsere Gleichstellungsbeauftragten (Quelle: Eigene Fotografie) v. l.: Frau Berndt, Frau Wehlan (Foto folgt)

Da die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland noch immer keine Realität ist, sind nach dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz im Öffentlichen Dienst Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt. Es sind z. B. wesentlich mehr Männer in den höheren Gehaltsstufen als Frauen. Ebenso wird die Familienarbeit mit der Kinderbetreuung hauptsächlich von Frauen geleistet.

Wir sind als Gleichstellungsbeauftragte und Vertreterin für 4 Jahre von der Schulleitung bestellt und arbeiten unabhängig. Bisher können ausschließlich Frauen dieses Amt ausüben.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht im Vordergrund. Wir sind für Frauen und Männer Ansprechpartnerinnen für alle Aspekte der Gleichstellung.

Zu unseren Aufgaben gehört die Teilnahme an Einstellungsgesprächen und an Schulleitungssitzungen.

Wir werden beteiligt bei Beförderungen, Arbeitszeitregelungen, Teilzeitregelungen, Versetzungen und Abordnungen, Ausschreibungen und dem Gleichstellungsplan.

Wir bieten Hilfe bei Fragen zur Benachteiligung wegen des Geschlechts und bei sexueller Belästigung und stehen für Gespräche zur Verfügung.


 

Schülervertretung (Schuljahr 2024/25)

SV-Sprecher Herr Salem Sumiri, BGW 23.2
Stellv. SV-Sprecherin Frau Nour Elhouda Ben Dhiaef, BGW 22.4
Vertreterin für den Stadtschülerrat Frau Haya Yassin, BGG 22.1
Stellvertreterin für den Stadtschülerrat Frau Nour Elhouda Ben Dhiaef, BGW 22.4

 

Elternvertretung (Schuljahr 2023/24)

Schulelternrat Vorsitzender: Herr Ingo Möllmann
Stellvertreter: Herr Maik Begoin
Stadtelternrat Vertreter der Elternschaft: Herr Ingo Möllmann
Stellvertreter: Herr Maik Begoin
Elternvertreter für die Gesamtkonferenz Vertreter der Elternschaft:
Herr Ingo Möllmann, Herr Maik Begoin
Elternvertreter im Schulvorstand Vertreter der Elternschaft: Herr Ingo Möllmann
Stellvertreter: Herr Maik Begoin