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Der Schulvorstand

Seit dem 01.08.2007 wählt jede öffentliche Schule in Niedersachsen einen Schulvorstand.

Ziel des Schulvorstands ist es, die Qualitätsentwicklung der Arbeit in der Schule zu gestalten. Der Schulleiter informiert den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und berücksichtigt hierbei insbesondere die Umsetzung des Schulprogramms und der geplanten Verbesserungsmaßnahmen.

Die Zusammensetzung des Schulvorstands an der Ludwig-Erhard-Schule sieht derzeit wie folgt aus:

Schulvorstandsmitglieder

12

 

 

Schulleiter und weitere Mitglieder der erweiterten Schulleitung

3

Herr OStD Wutke

Frau StD‘ Burgdorf

Herr StD Bohmfalk

Herr StD Richters

 

Vertreter/-innen der Lehrkräfte und Mitarbeiter/-innen

3

Frau StR´in Viktoria Arndt

Frau OStR´in Daniela Schmidt

Herr StR TJens Heidelberg

 

Vertreter/-innen der Schüler und Schülerinnen

3

Herr Farhad Sulaiman, BEH 25.1

Frau Emily Gawlitta, BGW 23.2

Herr Vinzent Beermann, KE 25.1

 

Vertreter/-innen der Erziehungsberechtigten

1

Frau Laila Wieczorek

 

Vertreter/-innen der von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen

2

Frau Kristina Ens – IHK Braunschweig

 

Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstands sind im Niedersächsischen Schulgesetz regelt (§38a NSchG in der Fassung vom 3. März 1998, letzte Änderung vom 17.07.2012)

 (1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 4),
  4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  6. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
  7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
  8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
  9. die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
  10. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  11. Schulpartnerschaften,
  12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
  13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
  14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie”
  15. Grundsätze für
      a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an  Grundschulen,
      b) die Durchführung von Projektwochen,
      c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
      d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

 

Elternvertretung (Schuljahr 2025/26)

Schulelternrat

Vorsitzende: 
Frau Laila Wieczorek

Stellvertreter:
Herr Uwe Lenke

Stadtelternrat

Vertreterin der Elternschaft: 
Frau Laila Wieczorek

Stellvertreter:
Herr Uwe Lenke

Elternvertreter 

für die 

Gesamtkonferenz

Vertreter/-innen der Elternschaft: 

Frau Laila Wieczorek
Herr Uwe Lenke

 

Elternvertreter im Schulvorstand

Vertreterin der Elternschaft:
Frau Laila Wieczorek

Stellvertreter:
Herr Uwe Lenke

 

Personalrat

v. l.: Herr Neubauer, Frau Reichelt, Herr Kaiser, Herr Lange

Der Personalrat vertritt die Interessen der Lehrkräfte an der LES Salzgitter. Bei seinen Aufgaben arbeitet der Personalrat vertrauensvoll mit der Schulleitung zusammen, um vor allem in Personalangelegenheiten eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Wir unterstützen Kolleginnen und Kollegen, haben beratende Funktion bei Einstellungen, Beförderungen, beruflichem Wiedereingliederungsmanagement und beruflichen Veränderungen.

Ein Mitglied des Personalrats nimmt an den regelmäßigen Sitzungen der Schulleitungsrunde teil.

Falls Sie einmal Fragen oder Probleme haben sollten, können Sie sich jederzeit (in den Pausen oder nach dem Unterricht) an uns wenden.

Schülervertretung (Schuljahr 2025/26)
 

 

SV-Sprecher

Herr Ali Alhamoud, BGG 23.1 

Stellv. SV-Sprecher Herr Farhad Sulaiman, BEH 25.1

Vertreter für den Stadtschülerrat

Frau Emily Gawlitta, BGW 23.2

Stellvertreterin für den Stadtschülerrat

Frau Leyla El-Zein, FOS 24.3

  

 

 

 

Beitrittserklärung mit SEPA-Mandat

VerLESlich e.V. - der Förderverein der Ludwig-Erhard-Schule
Gemeinsam für unsere Schüler!

 

Was macht unser Förderverein?
Unser Anliegen ist es immer, allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an allen Aktivitäten zu ermöglichen, auch und vor allem bei Notsituationen oder finanziellen Engpässen in der Familie des Schülers. Das ist einer unserer Arbeitsschwerpunkte – den Eltern schnell und unkompliziert zu helfen. Ein weiterer Schwerpunkt ist es Tages-, Klassen- und Studienfahrten mitzufinanzieren.
Um mehr Möglichkeiten bei der Unterstützung unserer Schule zu haben, brauchen wir Ihre Mithilfe!

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, daher können die Mitglieder und Spender ihre Beiträge steuerlich geltend machen.

 
Beitritt in den Förderverein:
Die Aufnahme in den VerLeslich e.V. können Sie mit unserem vorbereiteten Formular
(Beitrittserklärung mit SEPA-Mandat) beantragen. Bitte senden Sie den Aufnahmeantrag an die unten angegebene Adresse.
Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit EUR 15.- im Jahr.
Wir weisen daraufhin, dass die Mitgliedschaft nicht mit dem Verlassen der Schülerin bzw. des Schülers unserer Schule automatisch endet, sondern dass satzungsgemäß eine Kündigung der Mitgliedschaft notwendig ist.



Bankverbindung für eine einmalige Spende:
VerLESlich e.V.
Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg
Konto-Nr: 6180086000
IBAN: DE09269910666180086000
BLZ: 269 910 66
BIC: GENODEF1WOB

Um seine Ziele für die Schüler zu erreichen, braucht der Verein Ihre Mithilfe!
Unterstützen Sie den Verein durch Ihren Beitritt.

Zu weiteren Informationen über den Förderverein, sind die Mitglieder
des Vorstandes gerne bereit, Ihnen weiter zu helfen.


Vorstand:

Vorsitzende: Christine Burgdorf
1. Stellvertretender Vorsitzender: Michael Wutke
2. Stellvertretende Vorsitzende und Kassenwartin: Inge Lück

 



Zum Flyer geht's hier.

Unsere Vereinssatzung finden Sie hier.

VerLESlich e.V.
Johann-Sebastian-Bach-Straße 13/17
38226 Salzgitter

So können Sie den Förderverein erreichen:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 05341 839-7100
Telefax: 05341 839-7108

Berufliches Gymnasium Wirtschaft

Am Dienstag, 20. Januar 2026, findet unser Informationsabend für das Berufliche Gymnasium um 18:00 Uhr in unserer Aula statt. Dabei werden wir den Bildungsgang Berufliches Gymnasium mit den beiden Profilen Wirtschaft sowie Gesundheit in seinen Grundzügen ausführlich vorstellen.

Alle Interessierten, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind herzlich dazu eingeladen!

 

Achtung! 

Ab dem Schuljahr 2022/23 wird das iPad als Arbeitsmittel im Unterricht und zuhause flächendeckend im 11. Jahrgang des Beruflichen Gymnasiums eingeführt. Das iPad wird dann in den folgenden drei Jahren bis zum Abitur verwendet werden.

Die iPads sind spätestens bis zum Schuljahresbeginn zu beschaffen. Nähere Informationen, insbesondere zur Beschaffung, finden Sie hier

 

Kurzbeschreibung

3-jähriger Bildungsgang, der Schüler mit Erweitertem Sekundarabschluss I oder Wechsler vom allgemeinbildenden Gymnasium zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.

Ziel

Das Berufliche Gymnasium Wirtschaft (sog. Wirtschaftsgymnasium) führt leistungswillige Schülerinnen und Schüler zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Damit sind alle Studiengänge an einer Universität oder Fachhochschule möglich, ob z. B. Jura, Mathematik, Psychologie, Journalistik, Betriebswirtschaftslehre oder Medizin usw.

Das Berufliche Gymnasium Wirtschaft spricht insbesondere Schülerinnen und Schüler an, die sich für wirtschaftliche Fragestellungen interessieren und intensive Einblicke in die Lebenswirklichkeit der Arbeitswelt bekommen wollen. Im Unterricht der Profilfächer setzen Sie sich mit betriebs- und volkswirtschaftlichen Fragen sowie der Arbeit am PC mit Anwendungen der Informationsverarbeitung auseinander.

Außerdem erwirbt jeder Schüler des Wirtschaftsgymnasiums durch die berufsbezogene Schwerpunktbildung im Profil „Wirtschaft“ fundierte wirtschaftliche Kenntnisse: Absolventinnen und Absolventen sind in besonderer Weise auf ein Studium wirtschaftswissenschaftlicher und managementausgerichteter Studiengänge sowie auf eine Ausbildung in anspruchsvollen kaufmännischen Berufen vorbereitet. Dies kann eine Orientierung für ein späteres Studium oder eine Berufsausbildung sein, ohne sich aber auf den berufsbezogenen Schwerpunkt festzulegen.

Aufnahmevoraussetzungen

In das Berufliche Gymnasium Wirtschaft können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die den Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen sowie Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Gymnasien nach Klasse 10, sofern sie in die 11. Klasse versetzt wurden oder nach Klasse 11 (mit oder ohne Versetzung in die 12. Klasse).

Inhalte

Gliederung des Bildungsganges

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die

  • Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und in die
  • Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).

In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler überwiegend im Klassenverband aber auch in klassenübergreifenden Lerngruppen unterrichtet. Die Einführungsphase hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten und in allen Fächern ein Grundwissen zu vermitteln, das begründete Wahlentscheidungen (Wahl von Fächern in der Qualifikationsstufe) ermöglicht.

Am Ende der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.

Der Unterricht in der Qualifikationsphase wird in zwei Schuljahrgänge (12. und 13. Jahrgangsstufe) untergliedert und findet zum Teil im Klassenverband und zum Teil in klassenübergreifenden Kursen statt. Die Schülerinnen und Schüler haben in der Qualifikationsphase entsprechend ihrer Neigungen die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte bei der Fächerwahl zu bilden. Dadurch entsteht in der Qualifikationsphase ein System von Fächern mit unterschiedlichen Anforderungsstufen.

Alle Fächer in der Qualifikationsphase (außer Sport) werden den folgenden drei Aufgabenfeldern zugeordnet:

Aufgabenfeld A       (Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld)
                                Deutsch, Englisch, Spanisch

 Aufgabenfeld B       (Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)
                                Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling, Praxis der Unternehmung,
                                Volkswirtschaft, Geschichte, Religion bzw. Werte und Normen

Aufgabenfeld C       (Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld)
                                Mathematik, Biologie, Informationsverarbeitung
  

Fremdsprachen am Wirtschaftsgymnasium

Englisch ist für alle Schülerinnen und Schüler erste Pflichtfremdsprache.

Schülerinnen und Schüler, die bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I nicht in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren bis einschließlich des 10. Schuljahrgangs durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt haben, müssen zusätzlich auch am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (Spanisch für Anfänger)  teilnehmen.

Abiturprüfung

Prüfungsfächer

Die Schülerinnen und Schüler wählen am Ende der 11. Klasse fünf Prüfungsfächer für die Abiturprüfung:

  • drei Fächer mit erhöhten Anforderungen (Prüfungsfach 1 – 3) und
  • zwei weitere Fächer mit grundlegenden Anforderungen (Prüfungsfach 4 – 5).

In den ersten vier Prüfungsfächern werden die Schülerinnen und Schüler schriftlich, im fünften Prüfungsfach mündlich geprüft.

Für das Berufliche Gymnasium an der Ludwig-Erhard-Schule ergeben sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (AVO-GOBAK) folgende Prüfungsfachkombinationen:

Aus den Halbjahresleistungen der Fächer mit grundlegenden und erhöhten Anforderungen der Qualifikationsphase und aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition von Punktzahlen (Noten) eine Gesamtpunktzahl errechnet, die Gesamtqualifikation, die letztlich über die Abiturnote entscheidet.

Abschlüsse und Berechtigungen

Die Ausbildung im Beruflichen Gymnasium Wirtschaft schließt am Ende des 13. Schuljahrganges mit der Abiturprüfung ab. Mit dem Abgangszeugnis wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), also die Berechtigung zum Studium jeder Fachrichtung an allen Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, erworben.

Fachhochschulreife: Beim vorzeitigen Verlassen des Wirtschaftsgymnasiums nach dem 12. Jahrgang kann durch Nachweis bestimmter Leistungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird erreicht ...

  • durch ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder
  • durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres oder
  • durch Ableistung eines einjährigen freiwilligen Wehrdienstes oder
  • durch Ableistung eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.

Die Fachhochschulreife (schulischer und berufsbezogener Teil) berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule jeglicher Fachrichtung.

Anmeldung/Aufnahme

Anmeldungen nehmen wir vom 1. bis zum 20. Februar mit folgenden Unterlagen entgegen:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Fotokopie des aktuellen Halbjahreszeugnisses

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt im März/April eines jeden Jahres. Die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden von uns zu einer Einschulungsveranstaltung kurz vor den Sommerferien eingeladen.

Argumente für den Besuch des Wirtschaftsgymnasiums

  • Wir bieten die Chance zum Neuanfang mit neuen Fächern und neuen Lehrkräften.
  • Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zu einem Studium an allen Hochschulen jeglicher Fachrichtung (Fachhochschule oder Universität).
  • Durch die Profilfächer im Bereich Wirtschaft wird ein erheblicher Theorievorsprung für das Studium oder für das Erlernen eines kaufmännischen Berufes erzielt.
  • Wir bieten ein praxisnahes Lernen mit Anwendungen in der Arbeitswelt.
  • Wir bieten eine moderne Alternative zum „normalen“ Gymnasium.

Unterrichtszeiten und Kosten

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Der Samstag ist unterrichtsfrei. Im Allgemeinen beginnt der Unterricht um 7:45 Uhr und endet, je nach Stundenplan, um 12:50 Uhr oder an einzelnen Wochentagen eventuell auch erst am Nachmittag. 

Der Schulbesuch ist schulgeldfrei.

 

 

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Sekretariat :                                                    05341 839-7100
Zuständiger Koordinator: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!       05341 839-7104

 

 Downloads/Formulare finden Sie hier

Unsere Anmeldevordrucke sind ab sofort bequem am PC ausfüllbar und können anschließend gespeichert bzw. gedruckt werden!

Berufliches Gymnasium – Gesundheit -

Am Dienstag, 20. Januar 2026, findet unser Informationsabend für das Berufliche Gymnasium um 18:00 Uhr in unserer Aula statt. Dabei werden wir den Bildungsgang Berufliches Gymnasium mit den beiden Profilen Wirtschaft sowie Gesundheit in seinen Grundzügen ausführlich vorstellen.

Alle Interessierten, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind herzlich dazu eingeladen!

Achtung! 

Seit dem Schuljahr 2022/23 wird das iPad als Arbeitsmittel im Unterricht und zuhause flächendeckend im 11. Jahrgang des Beruflichen Gymnasiums eingeführt. Das iPad wird dann in den folgenden drei Jahren bis zum Abitur verwendet werden.

Die iPads sind spätestens bis zum Schuljahresbeginn zu beschaffen. Nähere Informationen, insbesondere zur Beschaffung, folgen später hier ab Anfang Mai 2025.

 

Kurzbeschreibung

3-jähriger Bildungsgang, der Schüler mit Erweitertem Sekundarabschluss I oder Wechsler vom allgemeinbildenden Gymnasium zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.

Ziel

Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit-Pflege (vereinfacht: Berufliches Gymnasium Gesundheit) führt leistungswillige Schülerinnen und Schüler zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Damit sind alle Studiengänge an einer Universität oder Fachhochschule möglich, ob z. B. Jura, Mathematik, Psychologie, Journalistik, Medizin oder Betriebswirtschaftslehre usw.

Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit und Pflege, spricht Schülerinnen und Schüler an, die sich mit medizinischen und pflegewissenschaftlichen Themen auseinandersetzen wollen oder sich für den sozialen Bereich interessieren. Das Profilfach Gesundheit-Pflege beschäftigt sich z. B. mit dem menschlichen Organismus, mit Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen und dem Gesundheitssystem.

Außerdem erwirbt jeder Schüler des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit durch die berufsbezogene Schwerpunktbildung im Profil „Gesundheit“ fundierte Kenntnisse: Absolventen sind hervorragend auf moderne Berufe und Studiengänge im breiten Feld der Gesundheit und Pflege vorbereitet, das im Berufsleben und in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dies kann eine Orientierung für ein späteres Studium oder eine Berufsausbildung sein, ohne sich aber auf den berufsbezogenen Schwerpunkt festzulegen.

Aufnahmevoraussetzungen

In das Berufliche Gymnasium Wirtschaft können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die den Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen sowie Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Gymnasien nach Klasse 10, sofern sie in die 11. Klasse versetzt wurden oder nach Klasse 11 (mit oder ohne Versetzung in die 12. Klasse).

Inhalte

Gliederung des Bildungsganges

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die

  • Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und in die
  • Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).

In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler überwiegend im Klassenverband aber auch in klassenübergreifenden Lerngruppen unterrichtet. Die Einführungsphase hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten und in allen Fächern ein Grundwissen zu vermitteln, das begründete Wahlentscheidungen (Wahl von Fächern in der Qualifikationsstufe) ermöglicht.

Am Ende der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.

Der Unterricht in der Qualifikationsphase wird in zwei Schuljahrgänge (12. und 13. Jahrgangsstufe) untergliedert und findet zum Teil im Klassenverband und zum Teil in klassenübergreifenden Kursen statt. Die Schülerinnen und Schüler haben in der Qualifikationsphase entsprechend ihrer Neigungen die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte bei der Fächerwahl zu bilden. Dadurch entsteht in der Qualifikationsphase ein System von Fächern mit unterschiedlichen Anforderungsstufen.

Alle Fächer in der Qualifikationsphase (außer Sport) werden den folgenden drei Aufgabenfeldern zugeordnet:

Aufgabenfeld A       (Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld)
                                Deutsch, Englisch, Spanisch

Aufgabenfeld B       (Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)
                                Betriebs- und Volkswirtschaft, Geschichte, Religion bzw. Werte und Normen

Aufgabenfeld C       (Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld)
                                Gesundheit-Pflege, Praxis Gesundheit-Pflege, Biologie, Mathematik,
                                Informationsverarbeitung

Fremdsprachen am Beruflichen Gymnasium Gesundheit

Englisch ist für alle Schülerinnen und Schüler erste Pflichtfremdsprache.

Schülerinnen und Schüler, die bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I nicht in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren einschließlich des 10. Schuljahrgangs durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt haben, müssen zusätzlich auch am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (Spanisch für Anfänger)  teilnehmen.

Abiturprüfung

Prüfungsfächer

Die Schülerinnen und Schüler wählen am Ende der 11. Klasse fünf Prüfungsfächer für die Abiturprüfung:

  • drei Fächer mit erhöhten Anforderungen (Prüfungsfach 1 – 3) und
  • zwei weitere Fächer mit grundlegenden Anforderungen (Prüfungsfach 4 – 5).

In den ersten vier Prüfungsfächern werden die Schülerinnen und Schüler schriftlich, im fünften Prüfungsfach mündlich geprüft.

Für das Berufliche Gymnasium an der Ludwig-Erhard-Schule ergeben sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (AVO-GOBAK) folgende Prüfungsfachkombinationen:

Aus den Halbjahresleistungen der Fächer mit grundlegenden und erhöhten Anforderungen der Qualifikationsphase und aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition von Punktzahlen (Noten) eine Gesamtpunktzahl errechnet, die Gesamtqualifikation, die letztlich über die Abiturnote entscheidet.

Abschlüsse und Berechtigungen

Die Ausbildung im Beruflichen Gymnasium Gesundheit schließt am Ende des 13. Schuljahrganges mit der Abiturprüfung ab. Mit dem Abgangszeugnis wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), also die Berechtigung zum Studium jeder Fachrichtung an allen Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, erworben.

Fachhochschulreife: Beim vorzeitigen Verlassen des Beruflichen Gymnasiums nach dem 12. Jahrgang kann durch Nachweis bestimmter Leistungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird

  • durch ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder
  • durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres oder
  • durch Ableistung eines einjährigen freiwilligen Wehrdienstes
  • durch Ableistung eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes erworben.

Die Fachhochschulreife (schulischer und berufsbezogener Teil) berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule jeglicher Fachrichtung.

Anmeldung/Aufnahme

Anmeldungen nehmen wir vom 1. bis zum 20. Februar mit folgenden Unterlagen entgegen:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Fotokopie des aktuellen Halbjahreszeugnisses

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt im März/April eines jeden Jahres. Die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden von uns zu einer Einschulungsveranstaltung kurz vor den Sommerferien eingeladen.

Argumente für den Besuch des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit

  • Wir bieten die Chance zum Neuanfang mit neuen Fächern und neuen Lehrkräften.
  • Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zu einem Studium an allen Hochschulen jeglicher Fachrichtung (Fachhochschule oder Universität).
  • Durch die Profilfächer im Bereich Gesundheit wird ein erheblicher Theorievorsprung für ein Studium oder für das Erlernen eines Berufes in der Gesundheitsbranche erzielt.
  • Wir bieten ein praxisnahes Lernen mit Anwendungen in der Arbeitswelt.
  • Wir bieten eine moderne Alternative zum „normalen“ Gymnasium.

Unterrichtszeiten und Kosten

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Der Samstag ist unterrichtsfrei. Im Allgemeinen beginnt der Unterricht um 7:45 Uhr und endet, je nach Stundenplan, um 12:50 Uhr oder an einzelnen Wochentagen auch am Nachmittag.

Der Schulbesuch ist schulgeldfrei.

 

 

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder vereinbaren ein Beratungsgespräch.

Ludwig-Erhard-Schule, Sekretariat :                  05341 839-7100

Zuständiger Koordinator: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!:         05341 839-7104

 

 Downloads/Formulare finden Sie hier

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Fachoberschule – Wirtschaft und Verwaltung –
Klasse 12
 

Kurzbeschreibung:

1-jähriger Bildungsgang, der Schüler mit Realschulabschluss und bereits vorhandenen praktischen beruflichen Erfahrungen im Berufsfeld Wirtschaft zur Allgemeinen Fachhochschulreife („Fachabitur“) führt. Die Klasse 12 findet in Vollzeit statt.

  1. Aufnahmevoraussetzungen
  2. Ablauf bzw. Inhalte
  3. Abschlussprüfung
  4. Abschlüsse und Berechtigungen
  5. Anmeldung/Aufnahme
  6. Unterrichtszeiten und Kosten
  7. Weitere Informationen
  8. Downloads/Formulare

Ziel

Die Fachoberschule Wirtschaft führt leistungswillige Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss und praktischen beruflichen Erfahrungen zur Fachhochschulreife (sogenanntes „Fachabitur“). Damit sind alle Studiengänge an allen Fachhochschulen in Deutschland möglich, z. B. Betriebswirtschaftslehre, Informatik, Mathematik, Sportwissenschaft oder Sozialpädagogik.

Außerdem nehmen viele Universitäten in Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft in fachlich entsprechende Studiengänge auf.

Jeder Schüler der Fachoberschule Wirtschaft erwirbt durch die berufsbezogene Schwerpunktbildung im Berufsfeld „Wirtschaft“ vertiefte wirtschaftliche Kenntnisse. Absolventinnen und Absolventen sind in besonderer Weise auf ein Studium wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge sowie auf eine Ausbildung in kaufmännischen Berufen vorbereitet. Dies kann eine Orientierung für ein späteres Studium oder eine Berufsausbildung sein, ohne sich aber auf den berufsbezogenen Schwerpunkt festzulegen.

Wer die Fachoberschule Wirtschaft erfolgreich abschließt, beweist damit besondere Leistungsbereitschaft. Dies öffnet neben den Weg zur Fachhochschule auch den Weg zum direkten Einstieg in eine berufliche Karriere. Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen gelten in der Wirtschaft als besonders praxisnah ausgebildet und haben bei entsprechenden Leistungen gute Chancen am Arbeitsmarkt.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und erfolgreicher Berufsschulabschluss im Berufsfeld Wirtschaft bzw. Verwaltung.
  • Nachweis des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss – und eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit im Berufsfeld Wirtschaft bzw. Verwaltung.
  • Erfolgreicher Besuch einer Berufsfachschule Wirtschaft bzw. der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft (Wirtschaftsgymnasium) und Nachweis der erfolgreichen Ableistung eines einjährigen Praktikums in geeigneten Betrieben des gewählten Schwerpunktes.*
  • Schriftliche Zusage unserer Schule

Ablauf bzw. Inhalte des Bildungsgangs

In der Klasse 12 findet an fünf Wochentagen der Unterricht in Vollzeit statt. 

 Stundentafel

der Fachoberschule Wirtschaft

Wochenstunden

Klasse 12

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern

   Deutsch
   Mathematik
   Englisch
   Politik
   Sport
    Religion bzw. Werte und Normen
   Naturwissenschaft (i. d. R. Biologie)



4
4
4
2
1
1
2

zusammen

18

Berufsbezogener Lernbereich

12

insgesamt

30

Ein besonderes Highlight in der 12. Klasse ist die Durchführung eines Projektes im Bereich Marketing, das im Rahmen des Service Learnings für einen Auftraggeber durchgeführt wird. Dafür wird eine Kernzeit von 40 Stunden in einer Woche geblockt.

Außerdem wird in der Regel eine Studienfahrt ins benachbarte europäische Ausland durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung schließt mit einer schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie im berufsbezogenen Lernbereich ab.

Die Bearbeitungszeit bei der schriftlichen Prüfung beträgt in den Fächern Englisch und Mathematik jeweils drei, in den übrigen Fächern jeweils vier Zeitstunden. Die Prüfungsleistungen fließen in die Abschlussnote für das jeweilige Fach oder Lerngebiet ein. 

Eine mündliche Prüfung wird auf Beschluss des Prüfungsausschusses durchgeführt, wenn sie zur Klärung von Endzensuren erforderlich ist; sie kann sich auf alle Fächer und Lerngebiete der Stundentafel beziehen.

Abschlüsse und Berechtigungen

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 12 wird die Fachhochschulreife erworben. Diese berechtigt

  • zum Studium jeder Fachrichtung an allen Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland,
  • zum Studium fachgebundener Studiengänge an Universitäten des Landes Niedersachsen (z. B. Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Sozialwissenschaften oder Lehramtsstudiengänge), und
  • zum Eintritt in die Qualifizierungsphase der gymnasialen Oberstufe und des Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft (Voraussetzung: Es wurde bereits vier Jahre eine zweite Fremdsprache erlernt.).

Daneben ermöglicht die Fachhochschulreife unter anderem den Einstieg in die Ausbildung für den gehobenen Dienst (gehobener Dienst) bei Behörden und Polizei sowie in die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.

Anmeldung/Aufnahme

Anmeldungen nehmen wir vom 1. bis zum 20. Februar mit folgenden Unterlagen entgegen:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Fotokopie des aktuellen Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse bzw. eine beglaubigte Kopie eines bereits erworbenen Realschulabschlusses
  • Nachweis der Berufsausbildung
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • für Schülerinnen und Schüler aus Nicht-EU-Ländern: Aufenthaltsgenehmigung für die gesamte Ausbildungsdauer von einem Jahr

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt im März/April eines jeden Jahres. Die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden von uns zu einer Einschulungsveranstaltung kurz vor den Sommerferien eingeladen.

Unterrichtszeiten und Kosten

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Der Samstag ist unterrichtsfrei. Im Allgemeinen beginnt der Unterricht um 7:45 Uhr und endet, je nach Stundenplan, um 12:50 Uhr oder an einzelnen Wochentagen auch erst am Nachmittag.

Der Schulbesuch ist schulgeldfrei.

Eine Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung kann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) beantragt werden. Nähere Auskünfte erteilt das örtliche Amt für Ausbildungsförderung.

 

Weitere Informationen / Beratung

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Sekretariat :                                              05341 839-7100
Zuständiger Koordinator: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!       05341 839-7104

 

Downloads/Formulare finden Sie hier

Sie können sich hier über das Berufliche Gymnasium der Ludwig-Erhard-Schule informieren.

 

Achtung! 

Seit dem Schuljahr 2022/23 wird das iPad als Arbeitsmittel im Unterricht und zuhause flächendeckend im 11. Jahrgang des Beruflichen Gymnasiums eingeführt. Das iPad wird dann in den folgenden drei Jahren bis zum Abitur verwendet werden.

Die iPads sind spätestens bis zum Schuljahresbeginn zu beschaffen. Nähere Informationen, insbesondere zur Beschaffung, finden Sie hier

 

Das Berufliche Gymnasium bieten wir an in den Profilen:

  • Wirtschaft
  • Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit-Pflege

Schauen Sie sich unser kurzes Erklärvideo an.

Im Seitenmenü rechts finden Sie:

  • Informationen zu den beiden Profilen und allgemeine Informationen zum Bildungsgang 
  • Möglichkeiten zum Download verschiedener Formulare 

Unsere Anmeldeformulare können Sie auch am PC problemlos ausfüllen und anschließend speichern bzw. ausdrucken! 

Berufliches Gymnasium

Eingangs-
voraus-
setzung
Stufen

Download

Anmelde-
vordruck

(auch am PC aus-

füllbar)

Info-
Material

Ergänzungsbogen zur Anmeldung bei

für den Schulbesuch bedeutsamen

Erkrankungen, Beeinträchtigungen, Förderbedarf etc.

Bücherlisten

Anmeldung zur
Buchausleihe

 - Wirtschaft -

erweiterter Realschul-
abschluss

BG Wirtschaft

Einführungsphase
(Klasse 11)

Qualifikationsphase
(Klassen 12 u. 13)

       

 
 - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Gesundheit und Pflege
erweiterter Realschul-
Abschluss


BG Gesundheit

Einführungsphase
(Klasse 11)

 

Qualifikationsphase
(Klassen 12 u. 13)

     

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