Uncategorised

Sie können sich hier über das Berufliche Gymnasium der Ludwig-Erhard-Schule informieren.

 

Achtung! 

Seit dem Schuljahr 2022/23 wird das iPad als Arbeitsmittel im Unterricht und zuhause flächendeckend im 11. Jahrgang des Beruflichen Gymnasiums eingeführt. Das iPad wird dann in den folgenden drei Jahren bis zum Abitur verwendet werden.

Die iPads sind spätestens bis zum Schuljahresbeginn zu beschaffen. Nähere Informationen, insbesondere zur Beschaffung, finden Sie hier

 

Das Berufliche Gymnasium bieten wir an in den Profilen:

  • Wirtschaft
  • Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit-Pflege

Schauen Sie sich unser kurzes Erklärvideo an.

Im Seitenmenü rechts finden Sie:

  • Informationen zu den beiden Profilen und allgemeine Informationen zum Bildungsgang 
  • Möglichkeiten zum Download verschiedener Formulare 

Unsere Anmeldeformulare können Sie auch am PC problemlos ausfüllen und anschließend speichern bzw. ausdrucken! 

Berufliches Gymnasium

Eingangs-
voraus-
setzung
Stufen

Download

Anmelde-
vordruck

(auch am PC aus-

füllbar)

Info-
Material

Ergänzungsbogen zur Anmeldung bei

für den Schulbesuch bedeutsamen

Erkrankungen, Beeinträchtigungen, Förderbedarf etc.

Bücherlisten

Anmeldung zur
Buchausleihe

 - Wirtschaft -

erweiterter Realschul-
abschluss

BG Wirtschaft

Einführungsphase
(Klasse 11)

Qualifikationsphase
(Klassen 12 u. 13)

       

 
 - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Gesundheit und Pflege
erweiterter Realschul-
Abschluss


BG Gesundheit

Einführungsphase
(Klasse 11)

 

Qualifikationsphase
(Klassen 12 u. 13)

     

*Sie können sich hier über die Fachoberschule der Ludwig-Erhard-Schule informieren.

 

Im Seitenmenü rechts finden Sie:

  • Informationen zum Bildungsgang (mit oder ohne Klasse 11)
  • Möglichkeiten zum Download verschiedener Formulare 

Unsere Anmeldevordrucke können Sie ab sofort bequem am PC ausfüllen und anschließend speichern bzw. ausdrucken!

Fachoberschule Wirtschaft

Eingangs-
voraus-
setzung
Schulform

Download

Anmelde-
vordruck

(am PC ausfüllbar)

Info-
Material

Ergänzungsbogen zur Anmeldung bei

für den Schulbesuch bedeutsamen

Erkrankungen, Beeinträchtigungen, Förderbedarf etc.

Bücherlisten

 

Anmeldung zur
Buchausleihe

Fachoberschule -Wirtschaft
 Realschul-
abschluss


FOS Klasse 11

(2 Jahre)

 
Praktikumsvertrag        

Tipps zum Finden eines Praktikumsplatzes

 

 

 

 

BFS-Abschluss und Praktikum
oder
abgeschlossene Berufsausbildung
(auch schulische)

FOS Klasse 12
(1 Jahr)

     

 

Sie können sich hier über die Berufsfachschulen der Ludwig-Erhard-Schule informieren.

  • Bitte wählen Sie links im Menü die gewünschte Schulform aus, wenn Sie die Dokumente einsehen wollen!
  • Klicken Sie auf das entsprechende Symbol in der Übersicht, wenn Sie Dokumente herunter laden wollen!

Unsere Anmeldevordrucke können Sie ab sofort bequem am PC ausfüllen und anschließend speichern bzw. ausdrucken!

Berufsfachschulen

Eingangs-
voraus-
setzung
Schulform

Download

Anmelde-
vordruck

(am PC ausfüllbar)

Info-
Material

Ergänzungsbogen zur Anmeldung bei

für den Schulbesuch bedeutsamen

Erkrankungen, Beeinträchtigungen, Förderbedarf etc.

 

Bücherlisten

Anmeldung
zur
Buchausleihe

schulischer Abschluss

einjährige Berufsfachschule Wirtschaft

 

 

 

 Realschul-
abschluss

BBR
Schwerpunkt: Bürodienstleistungen

 

       
 Realschul-
abschluss

BER
Schwerpunkt: Einzelhandel

 

 

 
 Realschul-
abschluss
BGR
Schwerpunkt: Gesundheitswesen
       
Hinweisblatt zur praktischen Ausbildung
(alle Schwerpunkte)
       
Praktikumsvertrag
       

einjährige Berufsfachschule Wirtschaft

 
 

 

     

Hauptschul-
abschluss
 

 

BEH
Schwerpunkt: Einzelhandel

 

 Hinweisblatt zur praktischen Ausbildung
(Einzelhandel)

       

 Praktikumsvertrag

       

zweijährige 

Berufsfachschule Wirtschaft
 

         

 Abschluss
der BEH

ZBF
Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft - Klasse II

 nur in der LES

 


     
 

 

Berufsschule

An dieser Stelle können Sie sich über die verschiedenen Berufsschulbildungsgänge in unserem Hause informieren.

Wählen Sie dazu einfach den gewünschten Bildungsgang aus dem Seitenmenü auf der rechten Seite aus.

 

Ein für alle Berufe geltendes Anmeldeformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC bequem ausfüllen und anschließend speichern bzw. ausdrucken.

Anmeldeformular Teilzeit

Bei für den Schulbesuch bedeutsamen und festgestellten Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder besonderem Förderbedarf füllen Sie bitte zusätzlich den "Ergänzungsbogen für die Anmeldung" aus.

Bitte klicken Sie die Fragen an - anschließend gelangen Sie zurück zu den Fragen über das Symbol:    

 Achtung: Für das kommende Schuljahr 2025/26 werden die notwendigen Informationen zur Beschaffung des iPads im März 2025 aktualisiert.  

Fragen zur Beschaffung und zum Einsatz:

Warum Tabletklassen?

Warum ein iPad?

Welches iPad und welches Zubehör benötige ich?

Wer trägt die Kosten für die Anschaffung der iPads?

Was kostet ein iPad? Wo kann ich es beziehen?

Wie sieht der Support bei technischen Problemen aus? Kann ich das iPad versichern? Wie werden Reparaturen abgewickelt?

Kann ich das iPad auch privat nutzen?

Gibt es auch Ersparnisse durch den Einsatz des iPads?

Es ist die Rede von einem „MDM-System“. Was ist das und warum wird es in der Schule eingesetzt?

Kann die Schule über das „MDM“ Einblick in die auf dem iPad gespeicherten Daten nehmen?

Die Anschaffung des iPads stellt trotz der Vorteile für mich eine erhebliche finanzielle Belastung dar – gibt es einen Sozialfonds?

Bis wann muss ich das iPad bestellt haben und wie geht es nach der Bestellung weiter?

Ich möchte mir das iPad woanders kaufen oder habe bereits ein iPad – kann ich dieses iPad im Unterricht einsetzen? Was ist für die Einbindung in das MDM der Schule zu veranlassen? 

Fragen zum Unterricht:

Welche Möglichkeiten und Vorteile bietet der Einsatz eines iPad im Unterricht?

Wird der Unterricht ausschließlich mit dem iPad durchgeführt?

Wie gestaltet sich der Einsatz des iPad in den Klassenarbeiten und im Abitur?

Wie wird mit Medienkritik umgegangen?

Kann verhindert werden, dass die Schüler*innen z. B. unbemerkt im Unterricht im Internet surfen oder Messengerdienste nutzen? 

Wird die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler dokumentiert?

 

  

 

Warum Tabletklassen?

Medien nehmen einen immer größe­ren Raum in unserem Alltag ein: Recherchieren, kommunizieren, konsumieren und produzieren von Medieninhalten sind Dinge, mit denen sich auch Kinder und Jugendliche häufig beschäftigen. In der Verant­wortung für alle niedersächsischen Kinder und Jugendlichen legt das Kultusministerium deshalb einen Schwerpunkt auf "Bildung in der digitalen Welt".

Das Lernen mit und über Medien in der Schule ermöglicht Kindern und Jugendlichen u. a.

  • einen individuellen und kreativen Zugang zu Informationen und deren Verarbeitung,
  • vielfältige Möglichkeiten zur Kommunikation und Kooperation,
  • Anleitungen um mit Medien zu produzieren statt nur zu konsumieren.

Im Rahmen des Bildungsauftrags leistet Schule aber noch mehr: Sie vermittelt Schülerinnen und Schülern die Chancen, aber auch die Risiken digitaler Medien und ermöglicht ihnen durch einen kritischen und bewussten Umgang mit Medien die Teilhabe an einer von zunehmender Digitalisierung geprägten Gesellschaft.

Im Jahr 2016 wurde von der Landes­regierung das Konzept "Medienkom­petenz in Niedersachsen - Ziellinie 2025" beschlossen. In diesem Kon­zept sind Maßnahmen und Ziele for­muliert, die das Lernen im digitalen Wandel von der frühkindlichen über die schulische Bildung bis hin zur Hochschulbildung und Erwachse­nen­bildung umfassen.

Verantwortlich für das Konzept ist das Netzwerk Medienkompetenz, in dem alle wesentlichen Akteurinnen und Akteure der Medienbildung auf Lan­des­ebene unter dem Dach der Staats­kanzlei vertreten sind. Hier finden sich nicht nur schulisch orientierte, sondern auch außerschulische Fachleute, so dass der sehr wichtige Austausch und die Vernetzung dieser Bereiche gewähr­leistet sind.

Für alle Bundesländer übergreifend kam eine weitere tragende Säule der Medienbildung hinzu, die Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt", die im Dezember 2016 beschlossen wurde. Mit ihr haben die Länder ein gemeinsames Konzept auf den Weg gebracht, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene fit gemacht werden sollen für eine Gesellschaft, die in allen Lebens- und Arbeitsbereichen vom rasanten digitalen Wandel geprägt ist.

Die eben genannte KMK-Strategie zur "Bildung in der digitalen Welt" formu­liert sechs Kompetenzbereiche, die Schülerinnen und Schüler aller Jahr­gangsstufen und Schulformen in un­ter­schiedlichen Niveaustufen erwer­ben sollten. Dazu gehören z. B. das Suchen, Verarbeiten und Auf­be­wah­ren von Informationen, das Kommu­ni­zieren und Kooperieren, das Produ­zieren und Präsentieren, aber auch das Schützen und sichere Agieren im Netz, also das Kennen und Ein­schät­zen von Risiken und Gefahren sowie der sensible Umgang mit persönlichen Daten." Siehe dazu auch auf der Homepage des Kutusministeriums: Link: Bildung in der digitalen Welt

Die Schule schafft mit Einführung der iPad-Klassen die strukturellen Vor­aus­setzungen die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern gemäß Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Bildung in der digitalen Welt) und des Niedersächsischen Kultusministeriums (Medienkompetenz Niedersachsen) zu entwickeln und zielgerichtet auszu­bauen.

Das Medienkonzept des Landes sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen mit persönlichen, elternfinanzierten digitalen Endgeräten ausgestattet werden. 

 

Warum ein iPad?

Damit dieser digitale Lernbegleiter einige Jahre zuverlässig funktioniert, die täglichen Transporte in der Schultasche verträgt sowie auch noch nach Jahren eine ausreichende Akkuleistung hat, entfallen bestimmte sehr preiswerte Geräte. Damit das Gerät schnell einsatzbereit ist, muss es über ein schnelles Speichermedium und einen leistungsfähigen Prozessor verfügen. Notebooks, die diese Anforderungen erfüllen (Ultrabooks aus dem Businessbereich), verursachen hohe Anschaffungskosten. Damit bleiben nur noch Tablets guter Qualität als mögliche Arbeitsgeräte. Bei dieser Geräteklasse ist es zudem besonders einfach, Medien unterschiedlicher Art (Bild, Video und Audio) für den Unterricht zu erstellen.

Da Lehrkräfte in mehreren Jahrgangsstufen unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Tablets der letzten vier bis fünf Jahre mit der gleichen Version des Betriebssystems betrieben werden können, damit Lehrkräfte und Schüler:innen in unterschiedlichen Jahrgängen die gleichen Oberflächen und Funktionen haben. Dies ist bei Android-Geräten, zumindest bis jetzt, nicht gegeben, bei iPads schon.

 

Welches iPad und welches Zubehör benötige ich?

Sie benötigen mindestens ein iPad der 8. Generation, einen Eingabestift und optional eine Schutzhülle. Ebenfalls empfehlenswert ist die Anschaffung einer Tastatur.

 

Wer trägt die Kosten für die Anschaffung der iPads?

Hinsichtlich der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten setzt das Land Niedersachsen auf die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit eltern- bzw. nutzerfinanzierten, persönlichen Endgeräten (Get Your Own Device). Die iPads sind daher von den Schülern bzw. von den Erziehungsberechtigten selbst anzuschaffen und zu finanzieren.

 

Was kostet ein iPad? Wo kann ich es beziehen?

Da alle iPads für den Unterricht und Prüfungen in unser Mobile Device Management (MDM) aufgenommen werden müssen, ist es vorteilhaft, wenn Sie das iPad bei unserem Lieferanten Alpha Computer Sales GmbH (ACS GmbH) beziehen. Dort werden die iPads bereits kostenlos für das MDM vorkonfiguriert und in den Apple School Manager (ASM) aufgenommen. Der Anschaffungspreis ist abhängig von der gewählten Ausstattung. Die Basisversion ist für einen Gesamtpreis von 387,03 € erhältlich. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, entsprechendes Zubehör und eine Versicherung auszuwählen. Beim Kauf über die Alpha Computer Sales GmbH  besteht die Möglichkeit, den Kauf des iPad über monatliche Raten zu finanzieren. Bei einer Finanzierung liegt der Preis für die Basisversion bei rund 11,08 € pro Monat (Laufzeit 36 Monate).

Die iPads sind spätestens bis zum Schuljahresbeginn zu beschaffen. Für die Beschaffung stehen grundsätzlich mehrere Wege zur Verfügung:

  1. Bestellung neuer iPads über unseren Partner die Alpha Computer Sales GmbH (in diesem Fall erfolgt die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM bereits im Zuge der Beschaffung):
    1. Kauf neuer iPads in verschiedenen Konfigurationen zu einem günstigen Angebotspreis ab rund 390,00 €.
    2. Finanzieren neuer iPads in verschiedenen Konfigurationen z. B. über drei Jahre. In diesem Fall ist von niedrigen monatlichen Raten ab ca. 11,00 € (je nach gewählter Konfiguration) auszugehen.

         Bestellen können Sie ab sofort bis zum 12.06.2024. Verwenden Sie folgende Zugangsdaten: https://les-sz.tabletklasse.de/.
         Passwort: LES#2024. Die Auslieferung erfolgt über die ACS GmbH i. d. R. innerhalb von 4 bis 6 Wochen.

  1. Es können eigene iPads ab der 8. Generation verwendet werden. Bei Neuanschaffung eines iPads empfehlen wir iPads ab der 9. Generation. Wenn ein eigenes iPad verwendet wird, ist lediglich die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM erforderlich. Für die Aufnahme in den ASM fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 25,00 € (zzgl. Versand zum Dienstleister und zurück) an. Bitte informieren Sie uns per E‑Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 06.2024 darüber, dass Sie ein eigenes iPad mitbringen. Weitere Infos folgen dann.
  2. Bei Anspruch auf Bildung und Teilhabe können iPads durch die Schule zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 06.2024 Kontakt mit der Schule auf und melden ihren Bedarf an.
  3. In anderen Härtefällen ist eventuell im Einzelfall eine Förderung durch den Förderverein der LES möglich.

 

Wie sieht der Support bei technischen Problemen aus? Kann ich das iPad versichern? Wie werden Reparaturen abgewickelt?

Für jedes bei der Alpha Computer Sales GmbH  erworbene iPad besteht die Möglichkeit, dort einen exklusiven Rundumschutz-Vertrag abzuschließen. Weitergehende Hinweise u. a. zum Versicherungsumfang, zur Abwicklung von Reparaturen oder der Bereitstellung von Ersatzgeräten finden Sie unter: https://les-sz.tabletklasse.de/wp-content/uploads/Verischerungsbedingungen.pdf

 

Kann ich das iPad auch privat nutzen? 

Auch wenn das Tablet über die Schule verwaltet wird, kann dieses natürlich außerhalb der Schule privat genutzt werden. Dabei hat die schulische Nutzung Vorrang vor der privaten Nutzung. Die Nutzung zu Hause unterliegt der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. im Elternhaus.

Für die Installation privat genutzter Apps ist die Einrichtung einer Apple-ID erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://support.apple.com/de-de/HT204316. Für privat installierte Apps tragen die volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Verantwortung. Die Nutzung des Gerätes für den Unterricht ist grundsätzlich ohne Einrichtung einer eigenen Apple-ID möglich, da alle erforderlichen Apps über das MDM der Schule bereitgestellt werden können.

 

Gibt es auch Ersparnisse durch den Einsatz des iPads?

Ja. Durch den Einsatz des iPads können Sie auf die Anschaffung des CAS-Taschenrechners verzichten, der rund 170,00 € kostet. Dafür werden Sie die deutlich preisgünstigere App für das iPad kaufen, der über das Mediengeld mit einem Betrag von 9,00 € pro Schuljahr bezahlt wird. Weiterhin sollten Sie bedenken, dass Ihnen das Tablet auf Dauer gehört. Falls Sie überlegen, dieses nach dem Schulbesuch zu verkaufen, so hat sich gezeigt, dass iPads besonders wertstabil sind.

 

Es ist die Rede von einem „MDM-System“. Was ist das und warum wird es in der Schule eingesetzt?

MDM steht für Mobile Device Management (Software zur Verwaltung mobiler Geräte). Es stellt die zentrale Verwaltung von Mobilgeräten durch einen Administrator - hier die it.sz der Stadt Salzgitter und die Ludwig-Erhard-Schule – BBS Salzgitter – sicher und ist Voraussetzung für die Einbindung der Geräte in die schulische Infrastruktur.

Im Unterricht mit digitalen Medien ist es erforderlich, dass die Lehrkräfte u. a. anlassbezogen Inhalte aller iPads einsehen (z. B. im Rahmen der Ergebnissicherung) und bei Bedarf (z. B. Klassenarbeiten) einschränken können. Ferner werden die iPads über das MDM mit den schulisch erforderlichen Apps ausgerüstet. Schülerinnen und Schüler werden somit u. a. zum zielgerichteten Arbeiten angehalten. Die Verlockungen von sozialen Medien, Online-Spielen o. Ä. können so in der Schule gezielt unterbunden werden.

 

Kann die Schule über das „MDM“ Einblick in die auf dem iPad gespeicherten Daten nehmen?

Nein. Die Schule bzw. die Administratoren haben über das MDM nur Zugang zur Verwaltung der Apps. Über das MDM können keine In-App-Vorgänge eingesehen werden, damit auch nicht der Browser-Verlauf oder der Inhalt von Dateien. Die jeweiligen Inhalte auf dem iPad und in den Apps wie Dateien, Bilder, Videos oder E Mails etc. bleiben dem Nutzer des iPads vorbehalten.

Während des Schulbetriebes kann die Lehrkraft jedoch die zu benutzenden Programme temporär einschränken und z. B. das Internet freigeben oder sperren. Durch das MDM können Lehrkräfte die Nutzung des Tablets auf bestimmte Anwendungen beschränken. Zudem kann über eine White-List in einem MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Ferner besteht die Möglichkeit, den Bildschirminhalt für andere Unterrichtsteilnehmer sichtbar zu machen (z. B. im Rahmen der Ergebnissicherung).

 

Die Anschaffung des iPads stellt trotz der Vorteile für mich eine erhebliche finanzielle Belastung dar – gibt es einen Sozialfonds?

Finanzielle Gründe sollen kein Hindernis für den Einsatz von iPads im Unterricht darstellen. Eine frühzeitige Information über die Ihnen zur Verfügung stehenden Beschaffungsmöglichkeiten (z. B. über die Alpha Computer Sales GmbH) schafft für Sie Planungssicherheit. So besteht z. B. bei Beschaffung des iPads über die Alpha Computer Sales GmbH eine kostengünstige Finanzierungsmöglichkeit. Für Schüler mit Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Leihgeräte zur Verfügung. In besonderen Ausnahmefällen können darüberhinausgehende Unterstützungsangebote über den Förderverein der Schule beantragt werden.

 

Bis wann muss ich das iPad bestellt haben und wie geht es nach der Bestellung weiter?

Die Bestellung der iPads erfolgt  ab sofort bis zum 12. Juni 2024 über diesen Link. Geben Sie als Passwort auf der Startseite LES#2024 ein. 

Die Auslieferung erfolgt über die ACS GmbH i. d. R. innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Schülerinnen und Schüler, die nachträglich einen Schulplatz erhalten, können ihre Bestellung ebenfalls über den vorstehenden Link vornehmen. In diesen Fällen kann jedoch eine rechtzeitige Bereitstellung nicht garantiert werden. Wir bitten ausdrücklich darum, die Bestellung in dem oben genannten Zeitraum vorzunehmen.

 

Ich möchte mir das iPad woanders kaufen oder habe bereits ein iPad – kann ich dieses iPad im Unterricht einsetzen? Was ist für die Einbindung in das MDM der Schule zu veranlassen? 

Es können eigene iPads ab der 8. Generation verwendet werden. Bei Neuanschaffung eines iPads empfehlen wir iPads ab der 9. Generation. Wenn ein eigenes iPad verwendet wird, ist lediglich die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM erforderlich. Für die Aufnahme in den ASM fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 25,00 € (zzgl. Versand zum Dienstleister und zurück) an. Bitte informieren Sie uns per E‑Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 06.2024 darüber, dass Sie ein eigenes iPad mitbringen. Weitere Infos folgen dann.

Alle Daten (u. a. Fotos, Dokumenten etc.) des vorhandenen iPads, welche behalten werden sollen, sollten vorher an einer anderen Stelle (also nicht auf dem Gerät) gesichert werden (z. B. auf einem Cloud-Speicher).

Das Gerät muss von der iCloud, wie auch von der Apple ID abgemeldet sein. Es reicht nicht aus, das Gerät aus der iCloud zu entfernen. Es ist zwingend erforderlich, diese Abmeldung auf dem Gerät auszuführen. Dazu unter "Einstellungen" den Benutzer auswählen und anschließend in der linken Bildschirmhälfte ganz am Ende "Abmelden" auswählen. Erst nachdem das Gerät von der Apple ID gelöst ist, kann es in das MDM der Schule aufgenommen werden.

Das Gerät muss ferner zurückgesetzt werden. Achtung: Beim Zurücksetzen werden alle Daten (u. a. Fotos, Dokumente etc.), Apps und Einstellung auf dem Gerät gelöscht. Das Gerät kann über die "Einstellungen" zurückgesetzt werden. Dazu folgendes in den Einstellungen auswählen: "Allgemein" > "Zurücksetzen" > "Alle Inhalte & Einstellungen löschen".

 

Welche Möglichkeiten und Vorteile bietet der Einsatz eines iPad im Unterricht?

Das iPad bietet viele Möglichkeiten und Vorteile für den täglichen Unterricht. So erlernen die Schüler und Schülerinnen nicht nur einen medienkompetenten Umgang, sondern werden u. a. auch vermehrt in einem gemeinsamen, kollaborativen Lernen geschult.

 

Wird der Unterricht ausschließlich mit dem iPad durchgeführt?

Den Umfang des Einsatzes des iPad bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen und fachlichen Kriterien, so dass es verschiedene Unterrichtsarten im Schulalltag gibt. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern. Gerade im Sinne der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz wünschenswert. Im geschützten Raum der Schule sollen Schülerinnen und Schüler zunehmend befähigt werden, mit digitalen Medien selbstbewusst, selbstbestimmt und kritisch umgehen zu können.

 

Wie gestaltet sich der Einsatz des iPad in den Klassenarbeiten und im Abitur?

Die Arbeit mit dem iPad dient zunächst der Vorbereitung von Klassenarbeiten, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Das iPad wird aber als Hilfsmittel eingesetzt, das dann in der Nutzung über das MDM-System eingeschränkt wird (z. B. ausschließliche Nutzung während der Klassenarbeit als Taschenrechner oder Wörterbuch). Grundsätzlich ist auch die Ermittlung des Lernstandes mit Hilfe des iPads möglich. Die Nutzung der Geräte erfolgt in diesen Fällen im sogenannten Klausurmodus.

 

Wie wird mit Medienkritik umgegangen?

Die Ludwig-Erhard-Schule bietet die idealen Rahmenbedingungen, um einen kritischen und kompetenten Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Zudem ist das Thema Medienkritik auch immer wieder Unterrichtsgegenstand. So werden u. a. der Umgang mit sozialen Medien und Netzwerken sowie Fake-News hinterfragt und Unterrichtsinhalte zur Datensicherung und zum Datenschutz erarbeitet. Die Lehrpläne werden in allen Fächern überarbeitet, um diese auf die Herausforderungen des digitalen Lernens anzupassen.

 

Kann verhindert werden, dass die Schüler*innen z. B. unbemerkt im Unterricht im Internet surfen oder Messengerdienste nutzen? 

Die Schule kann während des Unterrichts die zur Verfügung stehenden Apps und die Freigabe des Internets über das MDM vorgeben bzw. einschränken.

 

Wird die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler dokumentiert?

Im jeweiligen Zeugnis der Klassen 11-13 erfolgt ein Vermerk, dass die Schülerin/der Schüler die Tabletklasse besucht hat. (Am Ende der Klasse 13 erhält der Schüler/die Schülerin ein Portfolio, welches sich an die Kompetenzmatrix des Orientierungsrahmen Medienbildung des Landes Niedersachsen anlehnt und die erreichte Medienkompetenz dokumentiert.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Digitalisierung an der LES

Über untenstehende Links informieren wir Sie über den Digitalisierungsprozess an der Ludwig-Erhard-Schule:

Beschaffung und Nutzung von iPads als Arbeitsmittel im Beruflichen Gymnasium

FAQ - Fragen und Antworten zu iPads

 

  Bild: pixabay.de

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Informationen zur Beschaffung und Nutzung von iPads als Arbeitsmittel im Beruflichen Gymnasium der LES

Achtung: Für das kommende Schuljahr 2025/26 werden die notwendigen Informationen zur Beschaffung des iPads im März 2025 aktualisiert.  

Seit dem Schuljahr 2022/23 ist das iPad als Arbeitsmittel im Unterricht und zuhause flächendeckend im 11. Jahrgang des Beruflichen Gymnasiums eingeführt und wird bis zum Abitur verwendet.

Die Schule schafft mit der Nutzung der iPad-Klassen die strukturellen Voraussetzungen die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern gemäß Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Bildung in der digitalen Welt) und des Niedersächsischen Kultusministeriums (Medienkompetenz Niedersachsen) zu entwickeln und zielgerichtet auszubauen.

Das Medienkonzept des Landes sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen mit persönlichen, elternfinanzierten digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Die iPads sind daher durch die Schülerinnen und Schüler bzw. durch die Eltern selbst bis zum Beginn des Schuljahres zu beschaffen.

Ferner ist die Aufnahme der Geräte in den Apple School Manager (ASM) und die Einbindung in das sogenannte Mobil Device Management (MDM) des Schulträgers zwingend erforderlich, damit die Geräte u. a. in das schulische Netzwerk integriert und von der Schule bereitgestellte Apps genutzt werden können. Die Lizenzkosten für das MDM (ca.10,00 € jährlich) werden mit dem Mediengeld der Schule erhoben.

Die iPads sind spätestens bis zum Schuljahresbeginn 2024/25 zu beschaffen. Für die Beschaffung stehen grundsätzlich mehrere Wege zur Verfügung:

  1. Bestellung neuer iPads über unseren Partner die Alpha Computer Sales GmbH (ACS GmbH)
    (in diesem Fall erfolgt die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM bereits im Zuge der Beschaffung):
    1. Kauf neuer iPads in verschiedenen Konfigurationen zu einem günstigen Angebotspreis ab rund 390,00 €
    2. Finanzieren neuer iPads in verschiedenen Konfigurationen z. B. über drei Jahre. In diesem Fall ist von niedrigen monatlichen Raten von ab ca. 11,00 € (je nach gewählter Konfiguration) auszugehen.

         Bestellen können Sie ab sofort bis zum 12.06.2024. Verwenden Sie folgende Zugangsdaten: https://les-sz.tabletklasse.de/.
         Passwort: LES#2024. Die Auslieferung erfolgt über die ACS GmbH i. d. R. innerhalb von 4 bis 6 Wochen.

  1. Es können eigene iPads ab der 8. Generation verwendet werden. Bei Neuanschaffung eines iPads empfehlen wir iPads ab der 9. Generation. Wenn ein eigenes iPad verwendet wird, ist die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM erforderlich. Für die Aufnahme in den ASM fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 25,00 € (zzgl. Versand zum Dienstleiter und zurück) an. Bitte informieren Sie uns per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 12.06.2024 darüber, dass Sie ein eigenes iPad mitbringen. Weitere Infos folgen dann. 
  1. Bei Anspruch auf Bildung und Teilhabe können iPads durch die Schule zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 12.06.2024 Kontakt mit der Schule auf und melden Ihren Bedarf an. 
  2. In anderen Härtefällen ist eventuell im Einzelfall eine Förderung durch den Förderverein der LES möglich.

(Stand: März 2023)

LES - Infobriefe

Wenn Sie sich über Aktivitäten und/oder Ereignisse innerhalb der Ludwig-Erhard-Schule informieren möchten, wird Sie sicher unser Info-Brief interessieren. Er erscheint zwei mal pro Jahr und wird vor allem über unsere Schülerinnen und Schüler an die Eltern und Ausbildungsbetriebe verteilt. 

Wegen der Corona-Pandemie sind im Jahr 2020 keine Info-Briefe erschienen.

Die älteren Info-Briefe Nr. 1 bis Nr. 19 dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf der Homepage veröffentlicht werden. 

     

 


Hier können Sie unsere Info-Briefe nachlesen:

  

 Erscheinungsdatum  Info-Briefe
Dezember 2024  Info-Brief Nr. 32
 Juni 2024  Info-Brief Nr. 31
 Dezember 2023  Info-Brief Nr. 30
 Juli 2023  Info-Brief Nr. 29
 Juni 2022  Info-Brief Nr. 28
 Dezember 2021  Info-Brief Nr. 27
 Dezember 2019
 Info-Brief Nr. 26
 Mai 2019  Info-Brief Nr. 25
 November 2018  Info-Brief Nr. 24
 Mai 2018  Info-Brief Nr. 23
 November 2017  Info-Brief Nr. 22
 Mai 2017  Info-Brief Nr. 21
 November 2016  Info-Brief Nr. 20

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schulvorstand

Seit dem 01.08.2007 wählt jede öffentliche Schule in Niedersachsen einen Schulvorstand.

Ziel des Schulvorstands ist es, die Qualitätsentwicklung der Arbeit in der Schule zu gestalten. Der Schulleiter informiert den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und berücksichtigt hierbei insbesondere die Umsetzung des Schulprogramms und der geplanten Verbesserungsmaßnahmen.

Die Zusammensetzung des Schulvorstands an der Ludwig-Erhard-Schule sieht derzeit wie folgt aus:

Schulvorstandsmitglieder

12

 

 

Schulleiter und weitere Mitglieder der erweiterten Schulleitung

3

Herr OStD Wutke

Frau StD‘ Burgdorf

Herr StD Bohmfalk

Herr StD Richters

 

Vertreter/-innen der Lehrkräfte und Mitarbeiter/-innen

3

Frau StR´in Viktoria Arndt

Frau OStR´in Daniela Schmidt

Herr StR TJens Heidelberg

 

Vertreter/-innen der Schüler und Schülerinnen

3

Herr Salem Sumiri, BGW 23.2

Frau Sabrina Barkowski, MF 24.1

Herr Yannick Heise, KE 23.1

 

Vertreter/-innen der Erziehungsberechtigten

1

Herr Ingo Möllmann

 

Vertreter/-innen der von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen

2

Frau Kristina Ens – IHK Braunschweig

 

Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstands sind im Niedersächsischen Schulgesetz regelt (§38a NSchG in der Fassung vom 3. März 1998, letzte Änderung vom 17.07.2012)

 (1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 4),
  4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  6. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
  7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
  8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
  9. die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
  10. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  11. Schulpartnerschaften,
  12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
  13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
  14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie”
  15. Grundsätze für
      a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an  Grundschulen,
      b) die Durchführung von Projektwochen,
      c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
      d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

 

Zum Seitenanfang