Kurzbeschreibung des Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel
Der 3-jährige anerkannte Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel befähigt die Fachkraft in Einzelhandelsunternehmen wie Supermärkten, Kaufhäusern, Lebensmittelfachgeschäften, Tankstellen, Baumärkten oder Versandhandel sowie in Verleihgeschäften eine Beschäftigung zu finden.
Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet in Kooperation zwischen dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule statt.
Kaufleute im Einzelhandel verkaufen Konsumgüter wie Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände an Endkunden. Sie führen Beratungsgespräche mit Kunden, verkaufen Waren und bearbeiten Reklamationen.
Außerdem planen sie den Einkauf, bestellen Waren und nehmen Lieferungen entgegen. Anschließend prüfen sie die Qualität der gelieferten Ware und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie zeichnen die Ware aus und helfen beim Auffüllen der Verkaufsregale und -theken sowie bei der Gestaltung der Verkaufsräume. Auch bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen wirken Kaufleute im Einzelhandel mit. Dazu beobachten sie den Markt und planen die Sortimentsgestaltung. Im Onlinehandel betreuen sie Onlineshops, pflegen Produktkataloge und setzen Onlinemarketingmaßnahmen um.
Perspektive
Nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme sind Führungspositionen möglich.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa fachbezogenen Vorkenntnissen oder auch guten Leistungen, ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Eine Verkürzung findet stets in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule statt.
Die Entscheidung über eine verkürzte Ausbildungsdauer wird letztlich von der Industrie- und Handelskammer (IHK) getroffen.
Voraussetzungen
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Den Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Über die formale Anforderung hinaus, ist für die Betriebe jedoch die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber von besonderer Bedeutung. Hierzu gehören u. a.
- Interesse an den jeweiligen Branchenschwerpunkten z. B. Lebensmittel, Textilien. Sportartikel usw.
- Engagement und Einsatzwille
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Körperliche Leistungsfähigkeit
Hinweis:
Voraussetzung für die Aufnahme in der Berufsschule ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag in einem Einzelhandelsbetrieb.
Ablauf und Inhalte der Ausbildung
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel findet im dualen Berufsausbildungssystem an zwei Lernorten statt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule.
Der Berufsschule fällt in diesem Zusammenhang vornehmlich die Vermittlung von theoretischem Wissen zu. Der Unterricht findet in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) an zwei und in der Fachstufe 1 und 2 (2. und 3. Ausbildungsjahr) an einem Berufsschultag statt. Folgende Fächer bzw. Lernfelder werden in der Berufsschule unterrichtet.
Lerninhalte
Allgemeinbildende Fächer | |
|---|---|
| |
Berufsspezifische Lernfelder | |
| Grundstufe | |
| Lernfeld 1 | Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren |
| Lernfeld 2 | Verkaufsgespräche kundenorientiert führen |
| Lernfeld 3 | Kunden im Servicebereich Kasse betreuen |
| Lernfeld 4 | Waren präsentieren |
| Lernfeld 5 | Werben und den Verkauf fördern |
| Fachstufe 1 | |
| Lernfeld 6 | Waren beschaffen |
| Lernfeld 7 | Waren annehmen, lagern und pflegen |
| Lernfeld 8 | Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren |
| Lernfeld 9 | Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen |
| Lernfeld 10 | Besondere Verkaufssituationen bewältigen |
| Fachstufe 2 | |
| Lernfeld 11 | Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern |
| Lernfeld 12 | Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden |
| Lernfeld 13 | Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen |
| Lernfeld 14 | Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln |
Prüfungen
Die Ausbildungsordnung zum Kaufmann im Einzelhandel bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel sieht eine Abschlussprüfung in zwei Teilen vor.
Im Einzelhandel wurde 2009 die „gestreckte Abschlussprüfung“ eingeführt und besteht aus zwei Teilen:
Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird der 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Der Prüfling muss praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Bereichen bearbeiten:
- Verkauf und Werbemaßnahmen (90 min)
- Warenwirtschaft und Kalkulation (60 min)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min).
Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung:
Der 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt und besteht aus einem schriftlichen Prüfungsbereich zur Thematik „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ (120 min) und
einem ca. 20-minütigen Fachgespräch in der Wahlqualifikation. Dieser Prüfungsbereich stellt eine mündliche Prüfung zu den im Berufsfeld gewählten Bausteinen unter Beachtung der warentypischen Sachgebiete der jeweiligen Branche z. B. Getränke, Hygiene, Textilien usw. dar. Weiterhin wird aus der Auswahlliste II eine Wahlqualifikation bearbeitet. Mögliche Wahlqualifikationen sind dabei die Bereiche Beratung von Kunden in komplexen Situationen; Warenbestandssicherung; Beschaffung von Waren; Kaufmännische Steuerung und Kontrolle; Marketingmaßnahmen; Mitarbeiterführung und -entwicklung; Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit; sowie Onlinehandel.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling eingeleitet. Weiterer Inhalt des fallbezogenen Fachgesprächs ist der im Betrieb vermittelte und im Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich.
Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Berufsausbildung werden die Noten aus beiden Teilen der Abschlussprüfung anschließend zu einer Gesamtnote und in einem Abschlusszeugnis zusammengefasst.
Schulabschlüsse
Unter bestimmten Voraussetzungen können mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule zusätzliche Schulabschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I
- Erweiterter Sekundarabschluss I
- Fachhochschulreife (schulischer Teil der Fachhochschulreife muss bereits vor Beginn der Berufsausbildung vorliegen)
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Ausbildungsberuf zum Kaufmann im Einzelhandel bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel sind für den schulischen Teil der „Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf“ und für den betrieblichen Teil die „Verordnung über die Berufsausbildung“.
Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule
An der Ludwig-Erhard-Schule werden derzeit ca. 120 Auszubildende in fünf Klassen unterrichtet. Die Ausbildungsbetriebe sind größtenteils große und mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen aus der Region Salzgitter und Umgebung.
Das Kern-Lehrerteam besteht aus fünf Wirtschaftspädagogen, die eng zusammenarbeiten und alle Schülerinnen und Schüler vom Anfang der Ausbildung bis zum Abschluss begleiten. Zudem haben mehrere Lehrkräfte selbst jahrelang aktiv in diesem Ausbildungsberuf gearbeitet, so dass die Verknüpfung zwischen der Theorie und der Praxis optimal dargestellt werden kann.
Weiterhin steht den Lernenden ein Warenverkaufsraum zur Verfügung, der im Unterricht genutzt wird, um die Lerninhalte aktiv anzuwenden.
Bildbox
Dokumente zum Download
Ergänzungsbogen für die Anmeldung
wegen für den Schulbesuch bedeutsamer Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder Förderbedarfe
Ansprechpartner und Beratung
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an, schreiben uns eine Mail oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Für eine Terminanfrage steht Ihnen auch unser Kontaktformular zur Verfügung.
Steffan Okon
Teamleitung Kaufleute im Einzelhandel
Dirk Richters-Rosenzweig
Schulfachlicher Koordinator Berufsschule