Kurzbeschreibung des Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Der 3-jährige anerkannte Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel befähigt die Fachkraft in Einzelhandelsunternehmen wie Supermärkten, Kaufhäusern, Lebensmittelfachgeschäften, Tankstellen, Baumärkten oder Versandhandel sowie in Verleihgeschäften eine Beschäftigung zu finden.

Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet in Kooperation zwischen dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule statt.

Kaufleute im Einzelhandel verkaufen Konsumgüter wie Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände an Endkunden. Sie führen Beratungsgespräche mit Kunden, verkaufen Waren und bearbeiten Reklamationen.

Außerdem planen sie den Einkauf, bestellen Waren und nehmen Lieferungen entgegen. Anschließend prüfen sie die Qualität der gelieferten Ware und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie zeichnen die Ware aus und helfen beim Auffüllen der Verkaufsregale und -theken sowie bei der Gestaltung der Verkaufsräume. Auch bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen wirken Kaufleute im Einzelhandel mit. Dazu beobachten sie den Markt und planen die Sortimentsgestaltung. Im Onlinehandel betreuen sie Onlineshops, pflegen Produktkataloge und setzen Onlinemarketingmaßnahmen um.

Perspektive

Nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme sind Führungspositionen möglich.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa fachbezogenen Vorkenntnissen oder auch guten Leistungen, ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich. 

Eine Verkürzung findet stets in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule statt. 
Die Entscheidung über eine verkürzte Ausbildungsdauer wird letztlich von der Industrie- und Handelskammer (IHK) getroffen.

Voraussetzungen

Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Den Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Über die formale Anforderung hinaus, ist für die Betriebe jedoch die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber von besonderer Bedeutung. Hierzu gehören u. a.

  • Interesse an den jeweiligen Branchenschwerpunkten z. B. Lebensmittel, Textilien. Sportartikel usw.
  • Engagement und Einsatzwille
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Körperliche Leistungsfähigkeit

Hinweis:

Voraussetzung für die Aufnahme in der Berufsschule ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag in einem Einzelhandelsbetrieb.

Ablauf und Inhalte der Ausbildung

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel findet im dualen Berufsausbildungssystem an zwei Lernorten statt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule.

Der Berufsschule fällt in diesem Zusammenhang vornehmlich die Vermittlung von theoretischem Wissen zu. Der Unterricht findet in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) an zwei und in der Fachstufe 1 und 2 (2. und 3. Ausbildungsjahr) an einem Berufsschultag statt. Folgende Fächer bzw. Lernfelder werden in der Berufsschule unterrichtet.

Lerninhalte

Allgemeinbildende Fächer

  • Deutsch
  • Englisch
  • Politik
  • Werte und Normen/Religion
Berufsspezifische Lernfelder
Grundstufe
Lernfeld 1Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
Lernfeld 2Verkaufsgespräche kundenorientiert führen 
Lernfeld 3Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
Lernfeld 4Waren präsentieren
Lernfeld 5Werben und den Verkauf fördern
Fachstufe 1
Lernfeld 6Waren beschaffen
Lernfeld 7Waren annehmen, lagern und pflegen
Lernfeld 8Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
Lernfeld 9Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
Lernfeld 10Besondere Verkaufssituationen bewältigen
Fachstufe 2
Lernfeld 11Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
Lernfeld 12Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
Lernfeld 13Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
Lernfeld 14Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln
 

Prüfungen

Die Ausbildungsordnung zum Kaufmann im Einzelhandel bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel sieht eine Abschlussprüfung in zwei Teilen vor. 

Im Einzelhandel wurde 2009 die „gestreckte Abschlussprüfung“ eingeführt und besteht aus zwei Teilen: 

Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung:

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird der 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Der Prüfling muss praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Bereichen bearbeiten:

  • Verkauf und Werbemaßnahmen (90 min)
  • Warenwirtschaft und Kalkulation (60 min)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min).

Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung:

Der 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt und besteht aus einem schriftlichen Prüfungsbereich zur Thematik „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ (120 min) und

einem ca. 20-minütigen Fachgespräch in der Wahlqualifikation. Dieser Prüfungsbereich stellt eine mündliche Prüfung zu den im Berufsfeld gewählten Bausteinen unter Beachtung der warentypischen Sachgebiete der jeweiligen Branche z. B. Getränke, Hygiene, Textilien usw. dar. Weiterhin wird aus der Auswahlliste II eine Wahlqualifikation bearbeitet. Mögliche Wahlqualifikationen sind dabei die Bereiche Beratung von Kunden in komplexen Situationen; Warenbestandssicherung; Beschaffung von Waren; Kaufmännische Steuerung und Kontrolle; Marketingmaßnahmen; Mitarbeiterführung und -entwicklung; Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit; sowie Onlinehandel.

Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling eingeleitet. Weiterer Inhalt des fallbezogenen Fachgesprächs ist der im Betrieb vermittelte und im Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich.

Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Berufsausbildung werden die Noten aus beiden Teilen der Abschlussprüfung anschließend zu einer Gesamtnote und in einem Abschlusszeugnis zusammengefasst.

Schulabschlüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen können mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule zusätzliche Schulabschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I
  • Erweiterter Sekundarabschluss I
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil der Fachhochschulreife muss bereits vor Beginn der Berufsausbildung vorliegen)

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für den Ausbildungsberuf zum Kaufmann im Einzelhandel bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel sind für den schulischen Teil der „Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf“ und für den betrieblichen Teil die „Verordnung über die Berufsausbildung“.

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

An der Ludwig-Erhard-Schule werden derzeit ca. 120 Auszubildende in fünf Klassen unterrichtet. Die Ausbildungsbetriebe sind größtenteils große und mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen aus der Region Salzgitter und Umgebung.

Das Kern-Lehrerteam besteht aus fünf Wirtschaftspädagogen, die eng zusammenarbeiten und alle Schülerinnen und Schüler vom Anfang der Ausbildung bis zum Abschluss begleiten. Zudem haben mehrere Lehrkräfte selbst jahrelang aktiv in diesem Ausbildungsberuf gearbeitet, so dass die Verknüpfung zwischen der Theorie und der Praxis optimal dargestellt werden kann. 

Weiterhin steht den Lernenden ein Warenverkaufsraum zur Verfügung, der im Unterricht genutzt wird, um die Lerninhalte aktiv anzuwenden.

Dokumente zum Download

Ergänzungsbogen für die Anmeldung

wegen für den Schulbesuch bedeutsamer Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder Förderbedarfe

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Ansprechpartner und Beratung

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