Gemeinsam entscheiden und gestalten

Die Schulgremien der Ludwig-Erhard-Schule sind das Herz der gemeinsamen Schulentwicklung: Hier kommen die Perspektiven von Schülerinnen und Schülern, Eltern/Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und außerschulische Partner zusammen, um das Schulleben aktiv mitzugestalten. In den verschiedenen Gremien werden Informationen transparent geteilt, Anliegen erörtert und Entscheidungen vorbereitet oder getroffen – immer mit dem Ziel, gute Rahmenbedingungen für Lernen, Unterricht und Zusammenarbeit zu schaffen.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Gremien der LES, ihre Aufgaben und die jeweiligen Kontaktpersonen. Hier erfahren Sie, wo Sie sich einbringen können und an wen Sie sich mit Ihren Fragen oder Vorschlägen wenden können.

Der Schulvorstand

Seit dem 01.08.2007 wählt jede öffentliche Schule in Niedersachsen einen Schulvorstand.

Ziel des Schulvorstands ist es, die Qualitätsentwicklung der Arbeit in der Schule zu gestalten. Die Schulleitung informiert den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und berücksichtigt hierbei insbesondere die Umsetzung des Schulprogramms und der geplanten Verbesserungsmaßnahmen.

Die Zusammensetzung des Schulvorstands an der Ludwig-Erhard-Schule sieht derzeit wie folgt aus:

Schulvorstand

Schulleitung und weitere Mitglieder der erweiterten Schulleitung3

Herr OStD Wutke

Frau StD' Burgdorf

Herr StD Bohmfalk | Herr StD Richters-Rosenzweig

 

Vertretung der Lehrkräfte und des Personals3

Frau StR' Viktoria Arndt

Frau OStR' Daniela Schmidt

Herr StR Jens Heidelberg
 

Vertretung der Schülerinnen und Schüler3

Herr Farhad Sulaiman, BEH 25.1

Frau Emily Gawlitta, BGW 23.2

Herr Vinzent Beermann, KE 25.1
 

Vertretung der Erziehungsberechtigten1Frau Laila Wieczorek
Vertretung der an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen2

Frau Kristina Ens – IHK Braunschweig

N. N.

Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstands sind im Niedersächsischen Schulgesetz geregelt 
(§38a NSchG in der Fassung vom 3. März 1998, letzte Änderung vom 17.07.2012)

 (1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 4),
  4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  6. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
  7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
  8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
  9. die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
  10. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  11. Schulpartnerschaften,
  12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
  13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
  14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie”
  15. Grundsätze für
      a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an  Grundschulen,
      b) die Durchführung von Projektwochen,
      c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
      d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Personalrat

Der Personalrat vertritt die Interessen der Lehrkräfte an der LES Salzgitter. Bei seinen Aufgaben arbeitet der Personalrat vertrauensvoll mit der Schulleitung zusammen, um vor allem in Personalangelegenheiten eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Wir unterstützen Kolleginnen und Kollegen, haben beratende Funktion bei Einstellungen, Beförderungen, beruflichem Wiedereingliederungsmanagement und beruflichen Veränderungen.

Bei Fragen oder Problemen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Gleichstellungsbeauftragte

Porträt: Frau Berndt.

Gleichstellungsbeauftragte

Frau Berndt

Porträt: Frau Wehlan.

Stellvertreterin

Frau Wehlan

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." 

Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz

 

Da die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland noch immer keine Realität ist, sind nach dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz im Öffentlichen Dienst Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt. 

Wir sind als Gleichstellungsbeauftragte und Vertreterin für 4 Jahre von der Schulleitung bestellt und arbeiten unabhängig. Bisher können ausschließlich Frauen dieses Amt ausüben.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht im Vordergrund. Wir sind für Frauen und Männer Ansprechpartnerinnen für alle Aspekte der Gleichstellung.

Zu unseren Aufgaben gehört u. a. die Teilnahme an Einstellungsgesprächen.

Wir werden beteiligt bei Beförderungen, Arbeitszeitregelungen, Teilzeitregelungen, Versetzungen und Abordnungen, Ausschreibungen und dem Gleichstellungsplan.

Wir bieten Hilfe bei Fragen zur Benachteiligung wegen des Geschlechts und bei sexueller Belästigung und stehen für Gespräche zur Verfügung.

Schülervertretung

Schuljahr 2025/26

SV-SprecherHerr Ali Alhamoud, BGG 23.1 
Stellv. SV-SprecherHerr Farhad Sulaiman, BEH 25.1
Vertretung für den StadtschülerratFrau Emily Gawlitta, BGW 23.2
Stellvertretung für den StadtschülerratFrau Leyla El-Zein, FOS 24.3

Elternvertretung

Schuljahr 2025/26

SchulelternratVorsitz: Frau Laila Wieczorek
Stellvertretung: Herr Uwe Lenke
StadtelternratVertretung der Elternschaft: Frau Laila Wieczorek
Stellvertretung: Herr Uwe Lenke
Elternvertretung für die GesamtkonferenzVertretung der Elternschaft: Frau Laila Wieczorek, Herr Uwe Lenke
Elternvertretung im SchulvorstandVertretung der Elternschaft: Frau Laila Wieczorek
Stellvertretung: Herr Uwe Lenke