Kurzbeschreibung des Ausbildungsberufs Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte

Die Zahnmedizinische Fachangestellte/ der Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) betreut und berät den Patienten vor, während und nach der Behandlung. Sie/ er organisiert den Arbeitsablauf in der Praxis, nimmt die Daten des Patienten auf und vergibt Termine. Organisation und Verwaltung erfolgen mit digitalen Medien. Bei der Behandlung assistiert sie/ er der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt und führt u. a. selbstständig Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Aufsicht und Anleitung des Zahnarztes durch. Dies können z. B. Aufklärungen zum Thema Karies oder Parodontitis, das Zeigen von Zahnputztechniken, Vorbereitung von Abdrucknahmen, Qualitätsmanagement, Hygienearbeiten, Materialbeschaffung und vieles mehr sein.

Die/ der zahnmedizinische Fachangestellte übernimmt alle Tätigkeiten an der Anmeldung.  Zu den Büroarbeiten zählen u. a. die Patientenverwaltung einschließlich Abrechnung mit den Versicherungsträgern und Privatpatienten, der allgemeine Schriftverkehr, das digitale Erstellen und die Weiterleitung von Formularen (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und E-Rezept), die Terminplanung, die Information und Dokumentation. Sie/er arbeitet mit dem Praxisverwaltungsprogramm.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit der/des ZFA beträgt im Normalfall drei Jahre. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit bzw. dem Bestehen der Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. 

Voraussetzungen

In der Regel wird der qualifizierte Hauptschulabschluss verlangt, erwünscht ist oft auch der Sekundarabschluss I, besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen aber nicht. Abgesehen von den formellen und fachlichen Voraussetzungen ist auch die persönliche Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin für die Praxis von Bedeutung. Vor allem muss die ZFA

  • sich für Medizin und Zahnmedizin interessieren,
  • gerne mit Menschen umgehen,
  • teamfähig sein,
  • Verantwortungsbewusstsein besitzen,
  • ordentlich und sorgfältig arbeiten können (vor allem mit digitalen Medien),
  • belastbar sein,
  • Verschwiegenheit bewahren können und
  • Lust am Lernen haben.

Hinweis:

Voraussetzung für die Aufnahme in der Berufsschule ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag in einer Zahnarztpraxis o. ä.

Ablauf und Inhalte der Ausbildung

Inhalte der Ausbildung

Der Beruf der ZFA ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Folgende Übersicht zeigt die Lernfelder und Unterrichtsfächer im Rahmen der schulischen Ausbildung.

Lerninhalte

Allgemeinbildende Fächer

  • Deutsch
  • Englisch
  • Politik
  • Werte und Normen/Religion
Berufsspezifische Lernfelder
Grundstufe
Lernfeld 1Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten
Lernfeld 2Patienten empfangen und begleiten
Lernfeld 3Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten
Lernfeld 4Patienten bei der Kariestherapie begleiten
Lernfeld 5Patienten bei endodontischen Behandlungen begleiten
Lernfeld 6Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten
Lernfeld 7Medizinische Notfälle begleiten
Lernfeld 8Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten
Lernfeld 9Praxisbedarf beschaffen und verwalten
Lernfeld 10Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandl. begleiten
Lernfeld 11Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten
Lernfeld 12Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen
Lernfeld 13Arbeitsprozesse organisieren und optimieren
 

Prüfungen

Die Abschlussprüfung erfolgt als gestreckte Abschlussprüfung   

Sie besteht aus Teil 1 (GAP 1) und Teil 2 (GAP 2)

Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden – 

Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. 

Teil 1

Prüfungsbereiche (schriftliche) der GAP 1 sind:

- Durchführung von Hygienemaßnahmen und Aufbereitung von Medizinprodukten 

- Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten 

Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet schriftlich in den folgenden Bereichen statt.

- Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen

- Wirtschafts- und Sozialkunde

Der dritte Prüfungsteil der GAP 2 „Assistieren und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“ wird u. a. praktisch in einer Zahnarztpraxis durchgeführt.

Vorgezogene Prüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Der Antrag dafür ist bei der Zahnärztekammer zu stellen.

Nach erfolgreicher Prüfung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellte stellt zum einen die Zahnärztekammer ein Prüfungszeugnis und zum anderen die Berufsschule ein Abschlusszeugnis aus.

Schulabschlüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen können mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule zusätzliche Schulabschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I
  • Erweiterter Sekundarabschluss I
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil der Fachhochschulreife muss bereits vor Beginn der Berufsausbildung vorliegen)

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für den Ausbildungsberuf zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellte sind für den schulischen Teil der „Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf“ und für den betrieblichen Teil die „Verordnung über die Berufsausbildung“.

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

In der zahnärztlichen Abrechnung wird unser Lehrerteam von einer Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) unterstützt.

Dokumente zum Download

Ergänzungsbogen für die Anmeldung

wegen für den Schulbesuch bedeutsamer Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder Förderbedarfe

PDF herunterladen (112 KB)

Ausbildungsordnung Betrieb Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte

Ausbildungsordnung

PDF herunterladen (128 KB)

Ansprechpartner und Beratung

Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an, schreiben uns eine Mail oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Für eine Terminanfrage steht Ihnen auch unser Kontaktformular zur Verfügung.