Beratungslehrerin

Ich als Beratungslehrerin bin in der Schule Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Ausbilder*innen, Lehrkräfte und Schulleitung. Ich wurde für diese Aufgabe ausgebildet und bin zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.

Beratungslehrer*innen sind zuständig für die Vorklärung eines Problemfalls. Ich werde nicht immer alle Probleme lösen können, aber ich kann Wege aufzeigen - Wege, die aus dem Problem herausführen. Beratungslehrer können helfen - oftmals durch Gespräche, gegebenenfalls durch die Vermittlung an andere Beratungsstellen bzw. Fachleute.

 

Als Beratungslehrerin der LES möchte ich Ihnen unser Aufgabengebiet kurz vorstellen:

 

                 Tanja Unrau

 

 

  Es umfasst die Beratung von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen, beispielsweise 

    • bei individuellen Fragen des Lernens und Verhaltens (Lern- und Leistungsschwierigkeiten)
    • bei Konflikten mit Mitschüler*innen, am Ausbildungsplatz, mit Eltern, Lehrer*innen oder Freunden
    • bei persönlichen Problemen
    • in Fragen der Schullaufbahnberatung

Wichtig ist es zu wissen, dass

    • Beratung ein Angebot ist und freiwillig in Anspruch genommen wird
    • Lösungen gemeinsam erarbeitet und nicht vorgeschrieben werden
    • Beratung der Schweigepflicht unterliegt
    • Unabhängigkeit in der Beratung besteht
    • mit anderen Beratungsstellen zusammengearbeitet wird und Kontakte hergestellt werden

Beratungsgespräche können während der Sprechzeiten stattfinden (Aushang vor dem Beratungszimmer 18.2), möglichst mit Terminvereinbarung. Die Anmeldung kann über das Sekretariat, die Klassenlehrkraft oder in direkter Absprache mit mir erfolgen.

  

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